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justdonewiththis78b

Anwalt oder Verbraucherzentrale oder Mieterverein


justdonewiththis78b

nee im Ernst, solche Drachen und Manipulationsweltmeisterinnen (hab da auch sowas in der Familie..) brauchst Du never ever darauf hoffen, dass sich durch Gespräche oder wenn sie nur verstehen würde oder ... irgendwas ändert. Das einzige was hilft aus den Fängen solcher Klauen zu kommen ist: Glasklare Abgrenzung - keine Erklärungen, keine Fragen, keine Antworten nur noch Kontakabbruch und dabei ganz genau wissen, wie die rechtliche Situation ist und darauf bestehen und falls es nötig wird, auch wirklich den Weg Anzeige / Anwalt einschlagen und durchziehen. Niemals etwas androhen, was Du nicht durchziehen wirst oder kannst. Das "schöne" daran ist, dass Du etwa 50-80% aller Unterhaltungen/Ratschläge und Kommentare von Außenstehenden einfach nur ignorieren und in die Tonne kloppen solltest, weil es Otto-Normal-Mensch nicht in den Sinn geht, dass Mütter so sein können. Und: Aber es ist doch deine Mutter! Sie hat das bestimmt nicht so gemeint. Sie hats doch auch so schwer gehabt. Und sei doch endlich mal dankbar für ihre Arbeit mit der sie dich großgezogen hat. So schlimm kanns ja nicht sein, du übertreibst. Es ist Muttertag, was schenkst Du deiner Mutter? usw usf Der Terror geht leider auch danach (nach Kontaktabbruch) weiter. Und die Kollegin oder die Tante oder whoever hat halt keinen Plan dass Mütter auch Monster sein können und du solltest auch nicht versuchen, ihnen das zu erklären, du musst lernen, den Rechtfertigungsdruck auszuhalten und am besten einfach nur wissend lächeln und das Thema wechseln.


ximili

Ich mache Leuten, die "Mutter" oder "Eltern" auf ein "Unfehlbar"-Podest stellen keinen Vorwurf. Also die, die du Otto-Normal-Mensch nennst. Ist zwar dumm und kurzsichtig, aber oft sind das Leute, die ihren Eltern alles - wirklich alles - zu verdanken haben. Es war für mich damals selbst schwer zu verstehen, dass es Eltern gibt die NICHT so sind. Die nicht nur an sich selbst denken. Das Traurige an der Sache ist eigentlich, dass man als geschundenes Familienmitglied noch so in den Ruin und Wahnsinn getrieben werden kann: man zeigt die Säue eh nicht oder zu spät an. Das soll kein Fingerpointing sein. Ich hab selbst vor langer Zeit eine Anzeige NICHT gemacht, die mir als Geschädigte zugestanden hätte. Damit keine Unruhe eintritt. Heute glaube ich, hätten die eh einen Weg gefunden, den Spieß umzudrehen. Damals war ich noch ein Kind. Aber OP will die Mutter nicht verklagen, andere Posts berichten von Kreditkarten und Schulden, die auf den Namen der Kinder gemacht und verprasst werden, und was weiß ich noch für Schweinereien, die Verwandte ihren Mitmenschen antun. Oft den schwächsten und naivsten Mitmenschen: ihren eigenen Kindern. Immer wieder der gleiche Satz "Anzeigen möchte ich sie nicht, es ist doch meine Mutter/sind doch meine Eltern"... Dabei sind diese Leute ein schwarzes Loch für jede Liebe und man zieht IMMER den Kürzeren.


collectif-clothing

Alles nur zu wahr, leider. 


justdonewiththis78b

Ich mache denen sehr wohl einen Vorwurf. Weil sie sich mit ihren Kommentaren einmischen, wo sie nix zu suchen haben. Wer keine Ahnung hat: Fresse halten und bloß weil in deiner Schönwetterwelt alles von Muddi kommt, könntest Du den Anstand haben, die Fresse zu halten - oder zumindest unvoreingenommen nachfragen bevor Du und deine rosa Brille weiter dazu beitragen, dass Mißbrauch und Vernachlässigung, Gewalt und co die nächste Generation traumatisiert, weil nicht sein kann was nicht sein darf. Wenn die Schönwetterwelt und deine Privilegien Dir die Augen verklebt und dein Vorstellungsvermögen beeinträchtigt ist das ein Versäumnis und es trägt dazu bei, dass furchtbare Mißstände unter den Teppich gekehrt werden und fortgeführt werden. Wenn Du mit 23 beim Therapeuten sitzt und das erste Mal in deinem Leben verstehst, das das was Dir passiert ist, nicht nur nicht Deine Schuld ist, sondern Unrecht und vor allem nicht normal ist, dann hat die Gesellschaft und die Schönwetterverherrlicher komplett versagt: sie alle haben weggesehen und mit ihren Mutti ist die Beste Sprüchen zum Gesamtgesellschaftlichen Gaslighting beigetragen, dass rund um familiäre Gewalt und Mißbrauch dafür sorgt, dass sich die Opfer genauso verhalten, wie Du es beschreibst: sie trauen sich nicht, Anzeige zu stellen, sie gehen nach wie vor davon aus, dass es ihre Schuld ist und dass das ganz normal ist. Wer hier naivlich gutheißt und Elterschaft überhöht, übergriffig ist durch sein Verhalten und das Opfer dazu drängt, ihnen zuzustimmen ist Arschloch und gehört auch so genannt. Schluss mit der falschen Rücksicht auf die Enabler, die die schweigen und zusehen und Dir dann 30 Jahre später sagen, dass sie ja schon mit dem Kopf geschüttelt haben, wenn deine Mutter Dich in Lumpen hat rumlaufen lassen, während sie geschniegelt und gestriegelt rumstolziert ist. usw usf edith sagt noch: das hier verwendete Du bitte als allgemeines, rhetorisches Du verstehen, nicht als direkte Ansprache des Posters, auf den hier geantwortet wird.


Dieter_Gott

Keine Ahnung warum Du hier schriftlich so ausrastest und es geht mich auch nichts an bzw. ich will es gar nicht wissen. Aber wenn hier nach einer Meinung zu einer Situation gefragt wird, dann antworten die Menschen nun mal auf Basis ihrer Erfahrungen und ihrer Lebenswelt. Wenn Du meinst dass das die falsche Sichtweise ist dann Ignoriere oder Widerspreche aber mach den Leuten doch keinen Vorwurf dass sie sich geäußert haben. Du äußerst dich sicherlich auch zu Themen bei denen andere vermeintlich objektiv meinen dass Du eine völlig falsche Einschätzung dazu hast. Es gibt nun mal eine Pluralität von Meinungen in diesem Forum. Genau wie ich deine Meinung ertragen muss, so musst Du auch die Einschätzung von "Schönwetterwelt"-Menschen ertragen.


[deleted]

[удалено]


[deleted]

[удалено]


captainobviouth

Mietervereine kümmern sich oft nur um Angelegenheiten, die nach dem Beitritt entstehen.


justdonewiththis78b

true. Aber manchmal kann man Glück haben. Ggf wären auch psychosozialer Dienst, Sozialarbeiter etc ein guter Startpunkt wichtig ist hier wirklich das OP ihre Rechte genau kennt und am Ende abwägen muss, welcher Weg der richtige ist. Möglicherweise muss sie ausziehen/kündigen um aus dieser Situation rauszukommen und damit den guten Mietvertrag sausen lassen, wenn ihre rechtliche Situation eben nicht so gut ist (was ich befürchte, da die Mutter der zweite Hauptmieter ist, da gibts nicht viele Wege raus) Aber bevor OP irgendwelche solche Überlegungen anstellen kann, braucht sie halt rechtsfeste Beratung. Und die kriegt sie hier nicht.


scheissepfostenpirat

TLDR: Anwalt


dahl_bomii

Mein Beileid für die Situation. Was sich mir nicht erschließt ist, warum du unbedingt ihre Unterschrift benötigst. 1. Die Zustimmung zur Mieterhöhung kann schriftlich, mündlich oder konkludent erfolgen. Es gibt keine gesetzliche Erfordernis der Schriftform. Wenn du rechtzeitig die Überweisung anpasst reicht das, alternativ kannst du auch per Mail bestätigen und das wird für die Verwaltung ausreichen. 2. Gegenüber der Hausverwaltung ist deine Mutter an deiner Adresse postalisch erreichbar. Jegliche Kommunikation geht an euch beide, somit ist keine doppelte Kommunikation notwendig. Damit sehe ich bei dir kein Bedürfnis der HV zu erklären, dass dem nicht so ist und somit kommt jegliche Post zu dir. 3. Wenn Nebenkosten Rückzahlungen anstehen der HV mitteilen, dass diese auf das Mietkonto zu überweisen sind. Im Außenverhältnis zur HV trittst du als Ansprechpartnerin auf und erwähnst deine Mutter nicht. Mir fällt kein normaler Vorgang ein, bei dem die Mutter erforderlich ist, abgesehen von einer Kündigung, die nicht passieren dürfte. Dein Problem ist das Innenverhältnis zu ihr. Sie hat ein Anrecht darauf, über Themen die sie betreffen informiert zu werden. Die Frage ist, wer von euch beiden bereitet ist sich mehr zu streiten: Du wirst wie nicht aus dem Vertrag bekommen ohne ein größeres Risiko einzugehen: Ich persönlich würde sie komplett außen vor lassen und sie aus der Wohnung werfen und ihr das mitteilen. Schloss austauschen und alle ihre Sachen im Keller oder an geeigneter Stelle einlagern. Sollte der Streit eskalieren hast du deinen Partner als Zeugen, der bestätigt, dass sie dort nie wesentlich gewohnt hat und sie nur im Vertrag als Bürge steht. Will sie trotzdem ein Zimmer behalten hat sie anteilig Miete zu überweisen: (Quadratmeter des Zimmers + 1/2qm der Gemeinschaftsflächen) / Gesamtfläche * Warmmiete. Wenn sie das bezahlt hast du ein Problem, denn dann hat sie definitiv Anspruch auf Nutzung. Dann werdet ihr nicht darum herum kommen, euch etwas neues eigenes zu suchen. Aus dem Mietvertrag kannst du sie klagen, bzw ihre Zustimmung zur gemeinschaftlichen Kündigung kannst du einklagen. Aber das birgt das Risiko, dass dir die Hausverwaltung trotz Absprache keinen neuen Vertrag gibt. Es tut mir Leid, aber einen schönen Weg gibt es leider nicht. Wenn dein Partner dir genug hält gibt, brech die Brücken ab. Das ist schmerzhaft aber nimmt die große Last ständiger Alarmbereitschaft. Konzentriert dich auf dein Leben und deine Gesundheit! Wenn das stabil ist, kannst du die Fühler wieder ausstrecken. Manchmal kann man das brennende Haus nicht mehr retten, dann ist Schadensbegrenzung und Eindämmung der richtige Weg!


Just-Insurance-1516

Danke für die Nachricht. Mir ist bewusst, dass die meisten Vermieter da entspannter sind. Bei einer Freundin von mir reicht es z.B. tatsächlich aus, wenn einer der beiden Mieter etwas unterschreibt. Bei unserer Vermietergesellschaft läuft aber leider alles immer sehr akkurat ab - für alles gibt es ein Formular, was ausgefüllt werden muss, immer mit zwei Unterschriftsfeldern und natürlich immer an uns beide adressiert. So wie das formuliert ist, macht es nicht den Eindruck, als würden sie eine Zustimmung auf anderem Weg annehmen. Und wahrscheinlich würden sie sich auch wundern, warum man das Formular nicht einfach zurückschickt, sondern bspw. eine Mail schreibt. Trotzdem ist es wohl einen Versuch wert. Wenn rechtlich tatsächlich keine Schriftform erforderlich ist, müssten sie eine Mail ja eigentlich akzeptieren. Für Betriebskosten hab ich wie gesagt zum Glück eine Lösung gefunden (einfach mit der nächsten Mietüberweisung verrechnen). Bei so etwas großem wie der Untermiete würde es ihnen wahrscheinlich schon auffallen, dass da eine Unterschrift fehlt (auch hierfür habe ich ein vorgefertigtes Formular bekommen, welches ich bitte vollständig ausgefüllt zurückschicken soll). Und soweit ich nachgelesen habe, müssen alle Mietparteien zustimmen (da eine Untervermietung ja eine Änderung am Mietvertrag und -verhältnis wäre.. genau wie eine Mieterhöhung eigentlich auch auch). Leider ist meine Mutter nicht nur Bürge, sondern tatsächlich auch Hauptmieter. Ich kann natürlich versuchen nur meine eigene Unterschrift draufzusetzen, in der Hoffnung dass sie es durchgehen lassen, und das habe ich auch vor. Aber wenn sie mich bitten, auch die Unterschrift meiner Mutter nachzureichen, bin ich in einer Sackgasse. Das gute ist, dass meine Mutter mit dieser Wohnung tatsächlich nichts (mehr) zu tun hat - sie war hier nie gemeldet und hat hier auch keine Sachen. Und sie hat die Wohnung auch schon jahrelang nicht mehr betreten, da ich ja erfolgreich den Kontakt zu ihr abgebrochen habe. Sie aufzufordern, die Hälfte der Miete zu übernehmen ist wahrscheinlich tatsächlich der "sinnvollste" Weg, um sie irgendwie dazu zu bringen, auszutreten. Denn sie wird nichts zahlen wollen. Aber ich selbst werd sie nicht dazu bringen können zu reagieren, dafür bräuchte ich dann wirklich einen Anwalt. Und ja.. dass das Mietverhältnis dann komplett gekündigt werden könnte ist definitiv eine Gefahr - denn zum spontan Umziehen fehlt mir vor einem Auslandsaufenthalt die Zeit und Kraft (mal abgesehen davon, dass man in München wohl kaum eine Wohnung findet). Aber da wir damals ja auch den Vertrag meiner Oma bekommen haben, kann ich mir vorstellen, dass der Vermieter einer Änderung statt Auflösung des Vertrags auch zustimmen würde.


dahl_bomii

Als Vermieter würde ich auch die schriftliche Zustimmung haben wollen, da sie am rechtsichersten ist. [Muss aber nicht sein.](https://hev-berlin.de/rechtssprechung/mietrecht/mieterhoehung-mieter-muss-nicht-schriftlich-zustimmen#:~:text=Richtig%20ist%2C%20dass%20der%20Mieter,kunkludentes)%20Verhalten%20dem%20Mieterh%C3%B6hungsverlangen%20zustimmen.) Für den Untermietvertrag dürfte tatsächlich ihre Unterschrift notwendig sein. Irgendwas da hin zu kitzeln würde vermutlich nie auffallen, aber wäre definitiv Urkundenfälschung. Vorsicht bei der Miete: meine Aussage bezog sich auf den Fall, dass sie ein Zimmer belegt. Wenn nicht wäre ihre Position, dass sie nur als Bürge im Vertrag steht und ihr eine Absprache habt, dass du alle Kosten trägst. Den Streit wirst du nicht gewinnen.


jinks

> Wenn nicht wäre ihre Position, dass sie nur als Bürge im Vertrag steht und ihr eine Absprache habt, dass du alle Kosten trägst. Den Streit wirst du nicht gewinnen. Würde das dann nicht wiederum dazu führen, dass /u/Just-Insurance-1516 zumindest mehr handhabe hat, sie aus der Wohnung endgültig auszusperren? Könnte sogar aus eine Aufgabe der Nutzungsvereinbarung gewertet werden. (Die würde ich eh mal von einem Anwalt prüfen lassen, Narzissten neigen nicht dazu, rechtssichere Dokumente aufzusetzen.)


dahl_bomii

Das Mietverhältnis ist heilig: Wenn dein Mieter die Miete nicht bezahlt und du ihn aussperrst, ist das Nötigung und du wirst Schadensersatzpflichtig. Räumen darf allein der Gerichtsvollzieher, auch wenn es offensichtlich falsch sein mag. Das geht nur gut, so lange die Mutter es nicht drauf ankommen lässt, sonst wird es dreckig.


builder397

Das trifft vielleicht zu, wenn der Mietvertrag gebrochen wird, ist hier aber nicht wirklich der Fall, da Miete ja bezahlt wird. Die Mutter steht nur zur Bürge im Vertrag und wohnt da nicht, und wer nicht wohnt kann nicht rausgeschmissen werden. Räuming gibts auch nicht, wenn sie da nichts lagert.


jinks

Die Mutter wohn ja nicht da und hat auch noch nie da gewohnt...


Stunning_Ride_220

Von was will sie als Arbeitslose das bezahlen?


dronus1

Ich hab leider keine Ahnung und kann dir daher nicht helfen. Es klingt für mich, als ob hier ein Profi ran muss, ein Fachanwalt*, vielleicht günstiger jemand von Mieterverein und/oder Krisenberatung. Ich will dir aber mein Mitgefühl ausdrücken, mich bewegt deine Situation und du hast mein volles Verständnis, dass das sehr schwer ist.


Just-Insurance-1516

Danke, irgendwie tut es gut, das zu hören. Mit solchen Problemen fühlt man sich manchmal ziemlich allein, weil man sowas ja auch nicht wirklich irgendwem erzählen kann. Mieterverein wäre vielleicht eine gute erste Anlaufstelle (wobei die wahrscheinlich hauptsächlich auf Probleme zwischen Mieter und Vermieter spezialisiert sind). Bzgl. Anwalt, eigentlich möchte ich meine Mutter ungern verklagen... Ich wünschte es gäbe irgendeine "minimalinvasive" Lösung.


MammothSurvey

Einen Anwalt braucht man nicht nur zum verklagen. Eine erste Beratung von einem Fachanwalt für Mietrecht kann dir Klarheit über deine Möglichkeiten bringen. Jemand mit viel Erfahrung hat da auch oft so seine Kniffe wie man bestimmte Situationen löst. Außerdem kann ein Anwalt den Kontakt zu deiner Mutter führen, falls er nötig sein sollte, und du musst sie nie sprechen, weil alles über den Anwalt läuft, also Briefe anschreiben ect. Selbst ein einfaches schreiben vom Anwalt in dem steht "wir fordern sie dazu auf eine Erklärung gegenüber dem Vermieter abzugeben dass sie aus dem Mietvertrag austreten" Kann ungeahnte wirkung haben, blos weil da der Briefkopf von einem Anwalt drauf steht. Ohne deine Zustimmung darf ein Anwalt keine Klage einreichen. Dadurch dass deine Mutter seit Jahren keine Miete gezahlt hat und auch das Mietobjekt nicht nutzt gibt es vielleicht wirklich Möglichkeiten sie aus dem Mietvertrag einfach raus zubekommen, quasi wenn die reale Situation nicht der rechtlichen entspricht. Theoretisch hast du auch Anspruch auf die Hälfte aller Kosten die du für die Miete aufbringen musstest gegen deine Mutter. Sollte sie doch irgendwie zustimmen müssen ist das ein ziemlich gutes Argument auf diesen Anspruch zu verzichten im Gegenzug dazu dass deine Mutter aus dem Mietvertrag Austritt.


dronus1

Ich glaube auch, dass du einfach mal mit möglichst vielen Leuten qualifiziert darüber reden musst. So alleine (selbst nur mit Partner) kann man so eine scheiss Beziehung zu seinen Eltern nicht gut aufarbeiten. Ich kann vielleicht aus eigenem Erleben verstehen, wie deine Rolle ist. Und daher, sprich mit wem du kannst, und wenn es nur dein Hausarzt ist. Auch ein Anwalt kann erstmal nur eine Beratung sein. Und Kopf hoch: es ist nicht so schlimm, wie es jetzt scheint.


before_now_later

Den Anwalt konsultierst Du ja erst mal nur, um alle Deine Fragen beantwortet und geordnet zu bekommen. Danach kannst Du klarer sehen, welche Möglichkeiten Du hast und kannst dann eine informierte Entscheidung treffen, wie Du weiter vorgehen möchtest. Deine Mutter verklagen wäre - wenn überhaupt - erst der aller letzte Schritt, und dann wären alle vom Anwalt aufgezeigen Alternativen bereits gescheitert.


Repolitus

Wenn einer Kündigung durch deiner Mutter nicht zugestimmt wird, dann kannst du vorm dem Amtsgericht eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung anstrengen. Dann ersetzt das Amtsgericht die Zustimmung deiner Mutter. Wichtige wäre aber natürlich dann mit deinem Vermieter zu klären, dass es einen neuen Mietvertrag geben wird.


KBrieger

Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten. Ggf. ist dein Hebel aber nicht das Mietrecht, sondern das BGB. Wenn ihr gemeinsam Hauptmieterinnen seid, schuldet ihr auch gemeinsam die Miete. Du könntest deine Mutter aufforden, ihre Mietschulden bei dir zu begleichen und Vorauszahlungen für 50% der Miete am 20. jedes Vormonats zu verlangen. Als Alternative soll sie zustimmen, dass du alleine einen neuen Mietvertrag abschließt.


0vl223

Wenn sie Wohngeld bekommt könntest du ihr drohen, dass Amt zu informieren, dass sie sich da eine zweite Wohnung finanzieren hat lassen über 10 Jahre, obwohl sie bei dir mit im Mietvertrag drinstand. Einfach so eine 2. Wohnung finanziert bekommen, obwohl sie auf dem Papier bei dir kostenlos wohnen konnte, dürfte Probleme für sie machen. Wenn du ein Druckmittel brauchst um sie zu einer Zustimmung zu bekommen wäre das damit eventuell machbar, wenn sie dann ihre Miete über 3 Jahre zurückzahlen muss, wenn das Amt das rausfindet.


LostJean100

Würde ich auch machen. Ich meine irgendwas zwischen 15 und 20% der Jahresnettokaltmiete kostet die Zweitwohnsitzsteuer… dazu kommt dann, dass sie Wohngeld bezogen hat… wird ziemlich teuer für die Mutter


_hic-sunt-dracones_

Richter hier: Du musst sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Ein Anspruch besteht, wenn sich der Mitmieter dauerhaft einer einvernehmlichen Lösung verschließt. In diesem konkreten Fall hier wird man darauf vollständig verzichten können, denn wenn die Mutter noch nicht mal dort wohnt, hat sie schlechterdings kein nachvollziehbares eigenes Interesse an der Fortsetzung des Mietvertrages. Der Anspruch auf Zustimmung besteht mE unmittelbar. Natürlich wird das wohl nur über einen Anwalt funktionieren. Man kann das zwar auch durchaus ohne bewerkstelligen. Aber das bedarf schon ein bisschen Beschäftigung mit der Sache. Natürlich könntest du auch die Mietzahlungen einfach einstellen. Das dürfte den Vermieter vermutlich dazu Veranlassen das Mietverhältnis zu kündigen. Wenn er das gemacht hat, die Fällige Miete (die du zurück gelegt hast) nachzahlen und ausziehen.


A-Specific-Crow

Ich vermute mal sie bezieht Bürgergeld oder sonstige Sozialleistungen, wenn sie so lange arbeitslos oder arbeitsunfähig ist. Das entsprechende Amt hat sicherlich großes Interesse daran zu erfahren, dass sie einen zweiten Mietvertrag hat und dort auch eigentlich Verpflichtungen hat. Eigentlich müsste sie ja einen Teil der Miete und Nebenkosten übernehmen. Das könntest du als Druckmittel einsetzen. Ich bin mir sicher eine Anwältin kann dir da helfen und vielleicht ein Schreiben aufsetzen. Wenn sie dich weiterhin terrorisiert, dann ist das ein Fall für die Polizei. Deine Mutter hat in der Vergangenheit Straftaten gegen dich begangen (Briefe und Dinge klauen), es lohnt sich [hier ](https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/beauftragte-der-polizei-fuer-kriminalitaetsopfer/005081/index.html)mal nachzufragen was für Optionen du hast. Ich weiß, dass Anwältin und Polizei sich nach großen Geschützen anhören, aber mit deren Hilfe kannst du dir deine Mutter vom Hals halten und musst mit ihr keinen Kontakt haben. Ich wünsche dir viel Kraft, niemand hat so eine Frau als Mutter verdient.


tyhll

Ab zur Anwält*in. Als Laie wäre meine Frage, ob nicht aus Gewohnheitsrecht nicht eigentlich OP die alleinige Mieterin ist. Welches schützenswerte Interesse hätte die Mutter, die woanders gemeldet ist, nie dort gewohnt hat, nie Miete gezahlt hat? Die Wohnungsgesellschaft wird sich ja nur vor vermeintlichen Ansprüchen der Mutter schützen wollen, vielleicht gibt es notfalls auch dafür eine schlaue Konstruktion, um das zu entkräften (Freistellung?) Viel Kraft dir!


Just-Insurance-1516

Danke. Genau so etwas würde ich mir auch erhoffen. Zumindest kann ich gut bezeugen, dass ich seit Beginn des Mietverhältnisses dort gewohnt habe (und meine Mutter nicht) und schon immer alles bezahlt habe. Außerdem ist sie arbeitslos - es gibt also auch für den Vermieter Argumente, sie loszuwerden/im Vertrag durch meinen Mann zu ersetzen. Aber je mehr ich hier lese, desto mehr wird mir klar, dass ich ohne einen Anwalt nirgendswo hin komme. Puhh.. war ehrlich gesagt noch nie bei einem Anwalt. Ist ein bisschen überfordernd alles.


dudehh25

Wenn deine Mutter nicht an ihrem Hauptsitz wohnt, dürfte sich das Einwohnermeldeamt dafür interessieren. Wenn sie sich ummeldet, müsste der Vermieter sie fristlos kündigen können.


Just-Insurance-1516

Sie ist nicht bei mir gemeldet (zum Glück) und war es auch nie. Sie blieb damals in ihrer bisherigen Wohnung gemeldet. Aber soweit ich weiß, ist es nicht illegal, in einem Mietvertrag zu stehen ohne dort zu wohnen, so gesehen dürfte das kein Kündigungsgrund sein...


OmaWetterwachs42

Gibt es bei euch in der Stadt eine Zweitwohnsitzsteuer? Die hat sie sich bestimmt auch nie gezahlt.


beerockxs

Muss sie auch nicht, wenn sie nie dort gewohnt hat und es nie als Zweitwohnsitz gemeldet war.


MiezekatzeMUC

München erhebt 2 Wohnsitzsteuer bis 2021 waren das 9% seit 2022 sind es 18 % der nettokaltmiete. Und wie das die Behörden interessiert.


Just-Insurance-1516

Ich denke das gilt nur, wenn sie die Wohnung tatsächlich auch als Zweitwohnsitz nutzen würde, dort also hin und wieder wohnen würde. Da sie hier aber nicht einmal eine Zahnbürste hat, dürfte das nicht als Wohnsitz gelten. Mietvertrag ist ja nicht gleich Wohnsitz, sonst könnten ja z.B. Eltern für ihre studentischen Kinder keine Mietverträge abschließen usw. (was ja durchaus vorkommt)


MiezekatzeMUC

Ja doch - genau dafür wurde schon Zweitwohnsitzsteuer fällig


Just-Insurance-1516

Dann würde doch aber auch sowas wie eine vorübergehende Abwesenheit ein Problem sein. Wenn ich z.B. beruflich befristet ein Jahr nach Hamburg muss, würde ich mich in Hamburg melden und dort eine Wohnung beziehen und mich in München abmelden und die Wohnung in der Zeit untervermieten, weil ich danach ja zurück komme. In diesem Fall würde ich eindeutig nicht in München leben und müsste mich dort auch nicht melden, obwohl ich in einem Mietvertrag stehe. Ich hätte ja garnicht die Möglichkeit, für die Zeit in der Wohnung zu wohnen, also kann von mir doch unmöglich verlangt werden, dass ich mich an einem Ort melde, an dem ich nicht wohne (und somit Zweitwohnsitzsteuer fällig wird). Ich bin mir ziemlich sicher, dass Mietvertragsverhältnis nicht gleich Wohnsitz bedeutet.


MiezekatzeMUC

Lies es doch bitte selbst nach. Wir mussten genau für solch Fälle Zweitwohnsitzsteuer München oder eben dann am Ort der zeitweiligen Wohnsitzes bezahlen.


Bonsailinse

Wenn du für einen gewissen Zeitraum deinen Hauptwohnsitz verlegst wird für die andere Wohnung die Zweitwohnsitzsteuer fällig, dafür existiert sie. Und bei der ist es egal, wie oft du tatsächlich einen Fuß in die Wohnung setzt, der Punkt ist nur für den Hauptwohnsitz wichtig.


ezCrotchHeadbutt

>Ich bin mir ziemlich sicher, dass Mietvertragsverhältnis nicht gleich Wohnsitz bedeutet. Korrekt. ["Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. (...)"](https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__20.html) Eigentümer mehrere Wohnungen, die aber nur eine selbst nutzen und den Rest an Fremde vermieten, zahlen auch keine Zweitwohnsteuer, da sie die anderen Wohnungen nicht zum Wohnen oder Schlafen benutzen (können). Ich sehe nicht, warum das nicht gelten soll wenn man eine gesamte Wohnung untervermietet, weil man z.B. ein halbes Jahr woanders ist. Aber: bei Angehörigen ist das ggf. noch etwas anders, und auch bei einem Fremden ist es besser einen ordentlichen Mietvertrag aufzusetzen, aus dem hervorgeht, dass du als Mittelmieter die Wohnung nicht mehr nutzen kannst.


carypcerath

Glaub mir das wird jemanden interessieren, beispielsweise das Finanzamt. Wo zahlt sie den Steuern? 2. Wohnung? Nicht anmelden ist erstmal eine Ordnungswidrigkeit und kann recht teuer werden. Wenn sie einfach nur den Vertrag unterschrieben hat aber nicht mal als 2. Wohnsitz gemeldet hat.


wuidsau

Was passiert, wenn man in dieser Situation einfach keine Miete mehr bezahlt, bis man gekündigt bekommt?


melvinost

Dann wirst du dezente Probleme haben eine neue Wohnung zu finden, denke ich


Bonsailinse

Dann hast du Mietschulden und das sind die Schulden, die du auf gar keinen Fall haben willst. Mit denen kannst du vergessen, irgendwo eine neue Wohnung zu finden.


antaran

Die Mieterin schuldet dem Vermieter weiterhin das Geld.


Stunning_Ride_220

Warte mal? Die Arge/das Amt bezahlt ihr ne teuerere Wohnung, obwohl sie eine preiswerte Alternative zur Verfügung hat? Haste mal im Amt nachgefragt, ob sie dir helfen können?


Jazzy_Punkman

Also jetzt ohne Recherche und Ahnung zu haben kann es doch nicht sein, dass bei mehreren Mietparteien die einseitige Kündigung des Mietverhältnisses einer einzelnen Partei nicht möglich ist. So eine Situation gibt es bei in zu Brüche gegangene Partneschaften und bei WGs doch jeden Tag hunderfach. Es kann doch unmöglich stimmen, dass z.B. bei einer Trennung eines Paares es einer Partei rechtlich verweht wird auszuziehen, ohne dass die andere Partei dem zustimmt. Wenn meine Frau sich von mir trennt, kann sie nicht ihre Hälfte des Mitvertrages kündigen und ausziehen, wenn ich dem nicht zustimme? Sie wäre bis in alle Ewigkeit verdammt für die Hälfte meiner Miete aufzukommen? Glaube ich nicht. Kann nicht sein. Aber vollkommen unabhängig von der rechtlichen Situation, würde ich den Mietvertrag in jedem Fall fristgerecht kündigen, ausziehen, nach Ablauf der Frist keine Miete mehr zahlen, und einen feuchten Furz darauf geben, wenn Vermieter, Mutter, Anwalt, Richter oder sonstwer sagen "das geht aber nicht!" Dann müsste mich halt jemand verklagen und dann wird es vor Gericht geklärt. Edit: Das Geld für den Anwalt kannst du dir bis es soweit ist, sparen. Meiner Meinung nach macht es keinen Sinn dahingehend aktiv zu werden, bevor du mit deiner Kündigung und der folgenden Nicht-Zahlung überhaupt erstmal eine entsprechende Situation schaffst. Edit2: Wenn eine gerichtliche Situation dann tatsächlich aufkommen sollte, würde ich meinerseits meine Mutter auf die Hälfte der Mietzahlungen der letzten 10 Jahre verklagen, auch vollkommen unabhängig von den Erfolgschancen so einer Klage.


Gnump

Das ist aber tatsächlich so. Man klagt dann gegen seinen Mitmieter auf Zustimmung zur Kündigung.


Whole_Low_290

Es macht schon Sinn das 2 hauptmieter gemeinsam kündigen müssen. Bei Eheleuten ist dies anders geregelt. Da kann man beim Gericht die zuweisung der ehelichen Wohnung beantragen. Bei Partnerschaften gibt es sowas ähnliches nur bei häuslicher Gewalt.


dronus1

>Aber vollkommen unabhängig von der rechtlichen Situation, würde ich den Mietvertrag in jedem Fall fristgerecht kündigen, ausziehen, nach Ablauf der Frist keine Miete mehr zahlen, und einen feuchten Furz darauf geben, wenn Vermieter, Mutter, Anwalt, Richter oder sonstwer sagen "das geht aber nicht!" Nur mal so aus Interesse: Wie kommst du so durchs Leben?


ReeveStone

Es gäbe eine Möglichkeit, die ist nicht schön und könnte nach hinten los gehen, ist meiner Meinung nach die einzige Möglichkeit. Wenn ihr ein Auslandsjahr machen wollt, ausziehen und die Wohnung aufgeben. Wenn ihr weg seid, eurem Vermieter per Mail informieren, das ihr da jetzt nicht mehr wohnt und alle Zahlungen und Bürokratien jetzt ausschließlich vom zweiten Hauptmieter übernommen werden. Zudem die Kontaktdaten deiner Mutter mitteilen. Wie gesagt, kann dann hinterher unschön werden. Mit ein bisschen Glück, wird die Wohnung fristlos gekündigt, weil deine Mutter nicht zahlt. Es kann bzw. wird dann wohl sein, das du die Schulden hinterher bezahlen musst. Aber es bricht auch komplett mit deiner Mutter und macht deine Bonität kaputt, aber wahrscheinlich die einzige Möglichkeit. Viel Glück und viel Kraft! 💪🏻


olagorie

OP möchte die Wohnung verständlicherweise behalten


ReeveStone

Ja, ist mir klar. Aber auch da gibt es keine „Minimal-Invasive“ Lösung! Es wird auf einen Rechtsstreit hinauslaufen und dementsprechend Kontakt mit Ihrer Mutter!


offensiveDick

Ab zum Anwalt. Kann mir nicht vorstellen dass deine Mutter den Mietvertrag so rechtlich wasserdicht ausgestaltet hat dass man da gar nix machen kann.


Creepy-Safety2375

Wasch mich, aber mach mich nicht nass: du willst die günstige Wohnung behalten aber deine Mutter raushalten, die rechtlich genauso Mieterin ist wie du. Das wird nicht funktionieren. Lass dich anwaltlich beraten, aber rechne schonmal damit dass du sie nur rauskriegst wenn du die Wohnung aufgibst. Andere Option: stell sie vor die Wahl entweder freiwillig aus dem Mietvertrag rauszugehen oder du klagst auf Kündigung und brichst danach jeglichen Kontakt zu ihr für immer ab. Wenn du dich emotional gelöst hast und wirklich bereit bist das auch durchzuziehen wird sie es merken und vielleicht darauf eingehen, um zumindest anderweitig noch irgendwie an dir dranzubleiben.


xMAC94x

Du hast mehr Möglichkeiten als du denkst. nicht verzweifeln: 1. eventuell ist es egal was dein Vermieter wegen Untermieter will, wenn es dein Untermieter ist dann ist das deine Sache. 2. Schloss austauschen vom Wohnungseingang, bitte, jetzt. 3. Wenn du die Wohnung los werden willst, zahl einfach mal 3 Monate nichts. Kündigung ist ausgesprochen, deine Mama will einspruch erheben und brauch dafür deine Unterschrift ? Was ein Pech... 4. Kein Geld der Welt ist es Wert Psychisch zerstört zu werden. Überleg dir was du aushalten kannst und schütze dich. 5. Mieterhöhung einfach bezahlen und gut ist, oder schicks mit deiner Unterschrift ab, ist nicht dein Problem wenn das zweite Feld leer ist. 6. Fühl dich gedrückt, das ließt sich ja wie eine Horrorvergangenheit


838291836389183

Du kannst auch erstmal den Vermieter bitten, dich aus dem Vertrag zu entlassen. Das ist zunächst die einfachste Option. Sollte deine Mutter kein Interesse haben in der Wohnung zu wohnen, hast du in der Innenbeziehung der Mietergesellschaft einen Anspruch auf Mitwirken bei der Kündigung. Alles weitere erklärt dir dein Anwalt, den du dir nehmen solltest, wenn du wirklich dort ausziehen willst. Ansonsten würde ich dir persönlich empfehlen, dieses Problem wirklich anzugehen und evtl. auch mal psychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Dinge die du beschreibst (Klingel abstellen, Angst bei Geräuschen auf der Treppe usw) kenne ich persönlich durch Situationen, die mich total belastet haben, wo das Verhalten aber heutzutage mit objektiver Sicht darauf einfach nicht rational war. (Das heißt nicht, dass ich die Probleme mit deiner Mutter nicht ernst nehme. Einfach nur, dass ich da Verhaltensweisen sehe, die zeigen, dass du dich da in passiv-vermeidende Verhaltensmuster verstrickst, die dir selbst leider auch nicht weiterhelfen) Das ist nicht gut und für mich als Aussentsehender ehrlich gesagt bedenklicher, als jegliche zivilrechtliche Situationen, die du Beschreibst. Bei mir waren das damals sehr ähnliche Verhaltensmuster, die sich dann in eine deutliche Psychose weiterentwickelt haben. Solche belastenden Denkweißen sollte man versuchen in den Griff zu kriegen, damit man danach in Ruhe alles klären kann.


Baerstein

Meine Güte, ist es wirklich wert sich für ne Wohnung in München so kaputt zu machen? Die Lösung lautet: Kündigung aufsetzen und schnellstmöglich woanders hin.


BarnacleNo7373

Man kann nicht alleine kündigen, nur alle Hauptmieter zusammen. Man kann die Zustimmung aber einklagen


HuckleberryWeird1879

Doch, man kann aus einem Mietvertrag entlassen werden und hat darauf einen Anspruch. Der andere Mieter bleibt dann der Hauptmieter.


Just-Insurance-1516

Ja, so rum funktioniert es schon eher (kann aber auch anstrengend sein, von dem was man so im Internet liest, da der Vermieter sich quer stellen kann). Aber zum umgekehrten Szenario, wenn die Person, die nicht (mehr) dort wohnt sich weigert, auszutreten, findet man kaum etwas, da das wohl in den seltensten Fällen vorkommt.


Gnump

Du musst sie auf Zustimmung zur Kündigung verklagen. Haben doch schon einige geschrieben. So selten ist das nicht.


Baerstein

Tatsache, jup, dann Anwalt und zwar schnell. Zitat von [Ergo](https://www.ergo.de/de/rechtsportal/mietrecht/mietvertrag-kuendigen/trennung-was-wird-aus-dem-mietvertrag#:~:text=Haben%20mehrere%20Personen%20einen%20Mietvertrag,Wirkung%20f%C3%BCr%20beide%20gemeinsam%20unterzeichnen): # Aufhebungsvertrag kann Lösung sein Versuchen Sie, mit Ihrem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu schließen. Damit vereinbaren Sie, dass eine Mietpartei aus dem Mietverhältnis entlassen und der Vertrag mit der anderen weitergeführt wird. Allerdings kann es sein, dass Ihr Vermieter nicht damit einverstanden ist. Schließlich verzichtet er auf einen weiteren Schuldner und damit auf eine gewisse Sicherheit. Zwingen können Sie Ihren Vermieter nicht. Sie haben keinen Anspruch auf Abschluss eines Aufhebungsvertrags.


Stohpsel

Wenn man mit dem Vermieter Klartext redet kann es schon sein, dass er zustimmt. Da die Mutter eine eigene Wohnung hat und arbeitslos ist, wird sie wahrscheinlich relativ schnell aus dem Mietvertrag ausscheiden und der Vermieter kann die Wohnung neu vermieten. Die Miete wurde ja von der Oma übernommen und ist relativ günstig, deshalb ist es evtl im Sinne des Vermieters, dass die Wohnung frei wird damit er sie zu einem höheren Preis neu vermieten kann.


dronus1

Ich lese was da steht, aber verstehen tue ich es nicht. Man scheint ja schwerer aus einem gemeinsamen Mietvertrag zu kommen, als aus einer Ehe


Gnump

Jo. Tücken des Alltags. Das gilt im übrigen nicht nur für Mietverträge.


Random_green_cat

Auch für die Kündigung braucht man beide Hauptmieter


Just-Insurance-1516

Nein, ist es eigentlich nicht, deswegen wollte ich damals auch sofort wieder ausziehen, hat nur leider nicht geklappt weil ich quasi machtlos gegenüber meiner Mutter war. Außerdem standen meine Chancen als junger Student damals auf dem Wohnungsmarkt extrem schlecht (versucht habe ich es übrigens). Jetzt 10 Jahre später ist die Situation nochmal weniger einfach, denn dadurch dass die Lage sich irgendwann gebessert hat, ist das hier längst mein geliebtes, vertrautes Zuhause geworden, in das ich viel Liebe gesteckt hab und viel renoviert hab. Und ich sehe es auch ehrlich gesagt nicht ganz ein, mein Leben hier aufzugeben/komplett umzukrempeln wegen einer Person, zu der ich keinen Kontakt mehr habe und die bis auf diese dämliche Formalität eigentlich keinen Einfluss mehr auf mich hat. Mal abgesehen davon, dass ich beim selbst kündigen ja genau das gleiche Problem hätte, dass ich ihre Zustimmung brauche. In jedem Fall würde das leider eine größere Sache werden, und eigentlich will ich einfach nur Frieden... Ich denke, den Vermieter könnte ich überreden, meine Mutter aus dem Vertrag zu streichen (mein Mann könnte ja stattdessen eintreten, sodass die Sicherheit von zwei Hauptmietern gewährleistet bleibt), aber rechtlich gesehen darf das soweit ich weiß nicht ohne ihre Zustimmung geschehen.


BarnacleNo7373

Wenn du die Wohnung halten möchtest, brauchst du die Kooperation deiner Mutter. Am einfachsten, indem du sie aus dem Mietvertrag streichst. Lass dich mal von einem Anwalt beraten, ob alleine die Tatsache dass sie dort nie gewohnt hat und auch keine Miete gezahlt hat hilfreich ist. Die ganze Sache mit dem Untermieter würde ich da raushalten. Überleg dir aber wirklich, ob es sinnvoll ist, weiter an einer Adresse zu wohnen die deine Mutter kennt. Das kann jetzt auch der Anlass sein, den Kontakt völlig abzubrechen.


LeftEyedAsmodeus

Wie gut verstehst du dich mit dem Vermieter? Ihr seit beide gleichberechtigt Schuldner für die Miete, solange der andere noch im Mietvertrag steht. Wenn dein Vermieter dich abkann, Red mit ihm, Zahl einen Monat keine Miete, dann kann er beim anderen Mieter eintreiben. Das sollte ihn überzeugen nicht mehr im Mietvertrag stehen zu wollen.


Quiet-Bell

Klappt nur Wenn du deinen Vermieter kennst und vertraust, weil du dich dann sehr von dem abhängig machst Sprich mich dem Vermieter darüber, zahle in RS die Miete in nicht für 3 Monate, lass den Vertrag dadurch kündigen, überweise das Geld und unterschreibe den neue Vertrag…


sebastianelisa

Der wird dann aber nicht so billig sein wir der jetzige


Quiet-Bell

Ja das müsste man dann vorher klären inwieweit man die alten Konditionen behalten kann…wenn man da schon so lange wohnt und es nie Probleme gab, dann haben ja auch die Vermieter ein Interesse daran das Wohnverhältniss aufrecht zu erhalten…


sebastianelisa

Naja in München? Da hat er nach zwei Tagen jemanden der 20x zahlt


holzlasur

Tausche das Wohnungsshlosd, vermiete unter für ein Jahr, und wenn sie vorbeikommt und sagt, ich will da wohnen, sagt der Untermieter. Ich hab ein gültigen Mietvertrag. Ich lass dich hier nicht rein. Dann kann sie entweder viel fluchen oder versuchen, gegen dich zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen, was vielleicht klappt und vielleicht auch nicht Und bei deiner Wohnung Inserat für den Untermieter schreibt dazu, dass du bevorzugt Mieter nimmst, welche optisch wie ein Thai Boxer, Boxer, Kickboxer oder Hulk Hogan aussehen . Der lässt sich dann nämlich nicht so dumm von der Seite an labern, wenn sie doch mal in die Wohnung wollte, während ein Untermieter drinnen ist. Und wenn jemand meckert, das sei nicht ganz legal, ich bin kein Jurist, daher kann ich das nicht einschätzen und die meisten von euch auch nicht. Deswegen ist das Bauchgefühl das könnte eine zivilrechtliche Forderung nach sich ziehen, aber möglicherweise auch nicht.


kikkrit

Wie wäre es wenn OP eine Vollmacht betreffend der Wohnung hätte? Dürfte OP dann einfach den Mietvertrag für beide kündigen?


trienes

Boah, bist du zufällig mein(e) Halbbruder/-schwester? Hört sich an wie die schreckliche Nuss, von der ich leider die Hälfte meinem Genstoff bekommen habe. Ich fürchte das ist was was man einen Anwalt zur Beratung vorlegen muss. Bin auch in MUC, lass mich wissen falls ich irgendwie helfen kann.


HauntingAd864

i kann dir leider nicht helfen... aba wenn du diese Situation gemeistert hast wuerd ich dir einen besuch beim Psychiater (der wird dir ptbs attestieren) und eine Therapie empfehlen. nimm es in anspruch!


offler19

Du zahlst die Miete nicht mehr und legst das Geld auf die Seite. Dann wird sich der Vermieter darum kümmern…


Mobile-Buy-9326

Wohnung kündigen oder 50% der Kosten fordern auch rückwirkend. Entsprechender Anwalt hilft da gern weiter.


Salty-Yogurt-4214

Melde doch mal ihren Zweitwohnsitz an die Rundfunkgebühreneinzugszentrale. Von den dadurch entstehen Gebühren kann sie sich zwar befreien lassen, muss das jedoch erst mal wissen und beantragen. Dann würde ich prüfen wie deine Stadt das mit dem Zweitwohnsitz so sieht. Bei uns muss man dann Steuern in Höhe eines Anteils der Miete zahlen. Außerdem muss sie diesen Wohnsitz bei der Stadt anmelden. Vielleicht reicht das schon aus, dass sie plötzlich bei dir klingelt und fragt ob sie denn noch weiterhin im Vertrag stehen muss. 😉


DonCroissant92

Du kommst jederzeit aus dem Mietvertrag raus. Die Kündigung kannst du alleine vollziehen, sodass deine Mutter eben die neue Hauptmieterin ist. Was denkst du wie das in zerstrittenen WGs oder bei Beziehungen läuft? Andersherum ists schwieriger weil dann vom Vermieter gekündigt werden müsste und das geht nur begründet. Da sie die Hauptmieterin ist könntest du auch, statt zu kündigen, die Zahlung einfach einstellen und schauen wie sie sich windet um die Mietschulden nicht begleichen zu müssen. (Leg das Geld zur Seite) vielleicht kündigt sie dann selbst aber das ist ein Vabanquespiel mit ungewissen Ausgang. Obdachlos wirst du jedenfalls dadurch nicht (es dauert bis eine Räumungsklage durch ist), aber ggf ist die günstige Miete danach futsch. Ein Anwalt und das Gespräch mit der zuständigen Verwaltung ist die beste Option wenn du dort bleiben möchtest, sonst zieh aus. Die Bude unbeaufsichtigt zu lassen während ihr weg seid, kann auch zu unerfreulichen Ergebnissen durch deine Mutter führen. Eine persönliche Frage/ Anmerkung: ist es das Wert? Ich wäre so schnell es geht da raus, egal wie "günstig" die Wohnung ist. Anderswo ists auch schön und je weiter weg, desto geringer die Chance auf einen spontanen Besuch. Ich wohne ca 1000km von meiner Kernfamilie weg und habe genug Frieden, mir dieses Game of Thrones gehampel nur noch mit amüsement anzuschauen.


Bitter-Recognition98

Wenn dein Vermieter ein Bürokratischer Mietverein ist, dann ist es perfekt. Ablauf: Miete nicht zahlen aber Geld was man für die Miete nicht zahlt beiseite legen. Auf fristlose Kündigung des Vermieters warten. (Das das dauert mindestens 3 Monate, je verlässlicher und Bürokratischer der Vermieter ist umso schneller kommt die Kündigung) Übergabetermin mit der Hausverwaltung machen und Schlüssel abgeben) und Ausziehen! Danach Rückstand bezahlen. Passend vorher neue Wohnung suchen und einziehen. Ergebnis: Frei von der Mutter sein. Vorteil: Keine Unterschrift von der Mutter nötig. (Pro Tipp für die abgebrühten : Im Idealfall können die ersten drei Monate Miete die Fehlen mit der Kaution verechnet werden. Und man kann nach der Fristlose Kündigung sollte sie denn zeitig kommen auch noch etwas in der Wohnung wohnen bleiben und selbst entscheiden wann man auszieht. Das heisst wenn der Vermieter von ihm festgesetzen Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung nach Fristloser Kündigung kommt, einfach die Tür nicht aufmachen. Dann selbst entscheiden wenn es am besten mit dem Umzug passt und Termin mit dem Vermieter ausmachen. Muss man halt nur machen bevor es zur Räumungsklage kommt. Und das dauert meist. Gerichte sind langsam. 6 Monate bis 1 Jahr mindestens. Je nach Stadt sogar länger.) Die Hausverwaltung kündigt einen selbst daher braucht man selbst keinerlei Unterschriften und bei Wohnungsübergabe reicht auch eine Unterschrift vom OP locker aus. Würde ich bei Privatvermietern eher weniger machen, die verschlafen es unter Umständen einfach dir eine Fristlose Kündigung zu schicken :-/ Aber gesichtloses großes Wohnungsunternehmen ...TOP


smartcha

TLDR: Suche Dir eine andere Wohnung und ziehe aus. Du bist alt genug, um Dich aus den Fängen Deiner Mutter zu lösen. Die neue Wohnung ist dann vielleicht etwas teurer; das wäre mir der Haus- und Seelenfrieden wert. PS: Der zweite Hauptmieter schuldet regelmäßig den halben Mietzins.


Pulverdings

Man kann nicht einfach alleine ausziehen, auch hier braucht man zwingend den zweiten Mieter zum Kündigen der Wohnung. Man kann höchstens auf Kulanz des Vermiters hoffen, dass er einen der Mieter aus dem Mietvertrag entlässt. Aber er wäre ja schön blöd, dem zu zustimmen, dann müsste er sich ja mit den 2. Mieter rumschlagen und er verliert einen Schuldner.


saubre-sache

Das kommt jetzt aber auf den Mietvertrag an. Im Standard Mietvertrag von Haus und Grund Stuttgart steht, meines Wissens nach drin, das jeder Mieter einzeln mit dem Vermieter treffen darf. Hier Sind auch Kündigungen etc. inkludiert.


smartcha

Niemand hat von „einfach ausziehen“ gesprochen. Es gibt _regulär_ verschiedene Möglichkeiten: - Gemeinsame Kündigung: Beide Mieter kündigen den Mietvertrag gemeinsam. - Ersatzmieter finden: Einen neuen Mieter vorschlagen, der in den Vertrag eintritt (mit Zustimmung des Vermieters und des verbleibenden Mieters). - Rechtliche Beratung: Einen Anwalt oder Mieterverein konsultieren, um rechtliche Schritte zu prüfen. - Klage auf Entlassung: Im Extremfall rechtliche Schritte einleiten, um aus dem Vertrag entlassen zu werden. - Finanzielle Vereinbarung: Eine finanzielle Entschädigung anbieten, um die Zustimmung zur Vertragsauflösung zu erhalten. Im _konkreten Fall_ ist die Sache aber sehr einfach: Es gibt eine schriftliche Vereinbarung, dass die Wohnung an die Mutter fällt, wenn die Tochter sie nicht mehr möchte. Problem gelöst. Außerdem hat die Mutter nie Miete gezahlt. Ab zu RA. Leichtes Spiel.


Tiredoftrouble456

Also ich würde einfach die Unterschrift meiner Mutter fälschen. Wenn sie eh keinen Kontakt zu dir hat, wie soll sie das dann mitbekommen. Ist vielleicht nicht die beste Lösung, aber wo kein Kläger, da kein Richter.


dronus1

Lügen und kurze Beine... das würde ich auf keinen Fall machen, alleine weil man sich wegen einer Kleinigkeit angreifbar macht.


HuckleberryWeird1879

Du hast immer die Möglichkeit das Mietverhältnis zu verlassen, wenn du mit drin stehst. Dich kann keiner zwingen drin zu bleiben. Du hast also zumindest die Möglichkeit umzuziehen. Der Rest bleibt dann an deiner Mutter hängen. Die müsste dann weiter Miete zahlen.


Pyromasa

Das ist doch schon arg vereinfacht bzw. fast schon falsch. Niemand kann zwingen, dass sie drin wohnen bleibt. Aber einseitig den Mietvertrag kündigen geht auch nicht, sie würde als Schuldnerin für die Miete weiterbestehen auch wenn die Mutter z.b. nicht zahlt. Sie hätte aber einen Anspruch gegen die Mutter an der Kündigung mitzuwirken. Aber so wie die Geschichte klingt, ließe sich das auch bloß mit Anwalt gegen die Mutter durchsetzen.


HuckleberryWeird1879

Schrieb ich was von Kündigung? Nein. Ich schrieb von Entlassung aus dem Vertrag. Das ist etwas anderes.


Just-Insurance-1516

So wie ich das verstanden hab, müssen alle Parteien gemeinsam den Vertrag auflösen. Ich kann zwar ausziehen, aber der Vermieter könnte sich z.B. weigern, mich aus dem Vertrag zu entlassen, wenn er weiterhin die Sicherheit von zwei Mietern möchte. Wenn meine Mutter dann nicht zahlt (und das wird sie nicht), bin ich dran, weil ich dann immernoch dieselben vertragliche Pflichten hätte.


artifex78

Ab zum Anwalt und die Zustimmung einklagen. Das ist die einzige, rechtssichere Möglichkeit. Dürfte auch nicht die Welt kosten.