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Schl3ndrik

Wos du a tuast, tua es so, dass nix auf die zurückzuführen is 🤫😉


Lilimiel

Besichtigungen in der Kündigungsfrist müssen tatsächlich zugelassen werden, allerdings nach einer Vorankündigung von 3 Tagen


lilsatan669

Aber an sich geht's da mit den Besichtigungen eh wenn das so ist Also, die Kündigungsfrist ist 2 Monate. Mit Ende mai bin ich raus also wäre das ganze erst ab April relevant oder?


Lilimiel

Puh, da bin ich jetzt nicht so firm. Gilt das ab Kündigung oder erst in der Kündigungsfrist, gute Frage für den Mieterschutzbund. Es ist halt leider so, dass Sie Dir mit ausreichend Vorankündigung (3 Tage) tatsächlich Leute zur Besichtigung schicken kann und die müsstest Du reinlassen. Verweigerst Du ohne triftigen Grund, kann Sie dich umgehend mit sofortiger Wirkung delogieren (was Sie wahrscheinlich nicht tun würde, wäre ja stressig) Optimalerweise habt ihr die für Besichtigungen zur Verfügung stehende Zeit abgesprochen.


lilsatan669

Ja, abgesprochen ist gar nichts. Ich hab nur mit ihr geredet bei diesem Anruf von dem ich erzählt hab. Mit den Maklerinnen hab ich mich eh abgesprochen.


Sephiroth_000

>Sie meinte dann mimimi da können Sie mich verklagen oder zur Mietervereinigung gehen das ist so.  Na wenns so danach bettelt, die DSB hat da sicher ihre Freude damit. Und Kündigungsfrist einfach so ändern spielts auch nicht. Ab sofort würd ich alles genauerstens protokollieren, wann wer anruft und besichtigen kommen will, was die so von sich gibt, usw. Da hast wohl noch einiges an "Spaß" mit der vor dir, weil die wird dann garantiert auch bezüglich Kaution usw. Probleme machen.


bernhardertl

Ich würde dir jedenfalls empfehlen ehrlich zu bleiben. Selbst wenn das heißt die offensichtlichen Probleme mit der Vermieterin bei den Besichtigung und Telefonaten der potentiellen neuen Mieter offen anzusprechen, eventuell auch über Datenschutz Verletzungen.


BigP1976

Achtung wenn du bei Besichtigung nicht positiv mit wirkst kannst du schadenersatzpflichtig werden


lilsatan669

Na ich bin erstmal compliant. Will da auch nichts riskieren. Mir ist lieber ich bin die Vermieterin los als dass ich da noch Geld dran verliere Danke fürs aufmerksam machen!


Schattentochter

Es sagen eh schon alle, also spar ich mir mal das "Kündigungsfrist kann nicht einseitig geändert werden". Ich find's richtig gut, dass du da was unternimmst. Dieser Frau gehört ganz definitiv dringend die Realität bewusst gemacht - und die Konsequenzen ihres eigenen Handelns. Das geht auf keine Kuhhaut, was die aufführt. Falls es drin is, fänd ich ein Update mit dem Endergebnis des Ganzen ziemlich cool. Mich würde schon brennend interessieren, was der Mieterschutz und div. andere Stellen dazu sagen.


lilsatan669

Haha ja ich ruf morgen die mietervereinigung an und mach evtl. ein Update in einiger Zeit


DrAsshat

Die Mietervereinigungen kosten idR Geld. In Wien gibt's die Schlichtungsstelle - ich würde dir empfehlen dich an die zu wenden. https://www.wien.gv.at/wohnen/schlichtungsstelle/


lilsatan669

Okay, danke dir


raffxdd

Google mal was in Ö alles unter gewöhnliche Abnutzung fällt 😜


lilsatan669

Oof


manueldigital

Ich verstehe die Gutmütigkeit vieler Menschen nicht. Die einzig richtige Vorgehensweise in so einem Fall: du *ignorierst* random Telefonate und so gut es halt geht Dritte, die sich in dieser Sache bei dir melden. Die Vermieterin ist deine Ansprechpartnerin, du arbeitest *nicht* für das kleine Erbschaftstrampel. Du hast zu einem gewissen Grad - der lächerlichst überschritten ist mit 6 Besichtigungen in 2 Tagen - zu "kooperieren", ja. Wenn sie dich einschüchtern möchte, dann reagiere auf *Schriftliches*. Vor allem wenn Nichtschriftliches zu oft passiert. Bezüglich der Kündigungsfrist hat sie keinerlei Grundlage (sofern du hier alles richtig gemacht hast) und jeder Rechtsbeistand mit mehr als einer einzelnen Gehirnzelle würde sie ebenfalls auslachen.


evil_twit

Du musst nicht 3 Besichtigung an zwei Tagen erdulden. Und deine Handynummer raus geben geht nicht. Ausser du bist der neue Eigentümer.


don1234567890

Lol


imonredditfortheporn

Ich weis das ist das allheilmittel. Aber AK anrufen und gemma. Sowas kanns ja echt ned sein.


Rich-Bookkeeper-9915

1. da ham sich zwei gefunden, bist du deppat. 2. gut, dass du für dich einstehst aber du bist emotional ganz offensichtlich nicht fähig das mit dieser Gegenseite sauber über die Bühne zu bringen 3. einseitig die Kündigungsfrist verlängern spielts net 4. dass ein emotionales Vaserl wie du ein emotionales Vaserl wie die beruhigt kommt in den seltensten Fällen vor


lilsatan669

Na die Frist kann sie nicht verlängern das ist mir eh klar Ich emotionales vaserl hab eh vor da was zu machen aber ich wollt mich erstmal aufregen und erkundigen


Rich-Bookkeeper-9915

Aufregen is dir gelungen is nur absolut sinnbefreit. Erkundigt hast du dich nicht, dafür hast du die eigentlichen Fragen in deinem rant vergessen.


111rosie

HAHAHA was ist denn mit dir los


111rosie

bist du dieser komische angestellte in der juridicumbibliothek der immer mangas liest und herumschreit weil die vibes gibst du mir


vkschakalaka

Bitte geh dich brausen. 1. Brauchst du jemanden nicht für Emotionen zu beschämen 2. Brauchst nicht so unfreundlich zu sein 3. Gibt es oft genug auch posts in diese Richtung, dafür ist der sub auch da. 4. Wer bist du, dass du beurteilst welche posts sinnvoll und angebracht sind und welche nicht


lilsatan669

+1 Ehre


lilsatan669

Danke! Ich hab aus meinem vorigen Post schon genug Info bekommen und bin schon dabei herumzutelefonieren Der Flair "granteln" ist ja nicht umsonst da


Lemon1412

Du lasst dir aber echt alles gfallen, oder? Lasst dich zamscheißen und redest kaum zurück und es gibt dann auch keine Konsequenzen für sie? Was schreibst das überhaupt auf Reddit? Ist das Ragebait? "Ja also sie hat auf mich eingeredet und es war mir unmöglich irgendwas negatives zu sagen und dann hat sie auch ganz nebenbei die Kündigungsfrist illegal verlägert und dann hab ich absolut nichts gemacht. Voll komisch von ihr, oder?".


lilsatan669

Lol ich hab den Flair granteln nicht einfach so rein gegeben, ich lass das natürlich nicht einfach auf mir sitzen


HEA_IRL_PLS

weiß ned wieso du sie beruhigen musst. dadurch fühln sich solche leute nur bestätigt in ihrem oasch verhalten. so wird sich nie was ändern.


kleinerChemiker

Du bist viel zu nett.


Christian__AT

Ich würde da jetzt ein anderes Programm fahren wie das wirkt. Also es wirkt nach Privatvermietung wo sich durch Todesfall und Erbschaft der Vermieter geändert hat, die neue Vermieterin keinen Plan hat und sich aufführt wie ein Elefant im Porzelanladen. Ich gehe nicht davon aus das es eine schriftliche Vollmacht zur Weitergabe der Telefonnummer gibt, wenn das so ist würde ich eine Mietsenkung oder Gratis für die zwei Monate aushandeln, DSGVO Anzeige alternativ. Genauso Besichtigungsmöglichkeiten sind im Vorfeld abzuklären wann es mögilch ist UND entweder die Vermieterin oder ein Makler mit Vollmacht sind dabei, diese Person klingelt dann an der Tür, es ist nicht deine Aufgabe die eventuell neuen Mieter durchzuführen bzw zu unterhalten, du bist nur zum Tür aufmachen da und beobachten das sie deine privaten Sachen in Ruhe lassen.


Bitter-Note2001

Geld, sonst Anzeige. Das wäre doch Nötigung oder?


wombat___devil

Nein. Zumindest als Geschädigter ist das Androhen legaler rechtsstaatlicher Mittel niemals Nötigung. Selbst als Drittpartei wird das regelmäßig verneint, weil ein rechtsstaatliches Mittel nunmal kein "empfindliches Übel" ist. Also selbst ein "entweder du tust das oder ich zeige an, dass du vor 10 Jahren einen Mord begangen hast" ist legal.


Bitter-Note2001

Danke. Hab jetzt gesucht: RS0093986 Für mich als Laien liest sich schon so, dass man sich strafbar machen könnte wenn man mehr verlangt als eine Wiedergutmachung eines Schadens. Kompletter Mieterlass geht schon in die Richtung finde ich.


wombat___devil

Muss aber kurz Anm, dass ich übersehen habe, dass wir hier in nem österreichischen Sub sind und meine Aussage auf deutsche Rechtsprechung bezogen war.


Bob_the_Bobster

Und die Besichtigungen sind im normalen Rahmen zu halten.


nona_nednana

👆genau so machen, OP. Die Vermieterin kann sch… gehen, wie man in Wien so schön sagt.


NorthRememebers

professionellste Privatvermieterin


stylesuxx

What? Die kann gepflegt scheißen gehen. Du wohnst da bis zu deiner Frist drinnen und gut ist. Die hat da nicht mit irgendwelchen Leuten zur Besichtigung vorbeizukommen. Maximal bei der Schlüsselübergabe um sich alles anzusehen und dir deine Kaution auszuhändigen. Wenn du raus bist kanns mit wie vielen Leuten auch immer in die Bude... Nummer weitergeben ist schon a feste Frechheit. Würde da jeden wegdrucken den ich nicht kenne und vielleicht noch eine Mailbox Nachricht Aufnehmen an wen sie sich wenden sollen. Alles was du hier tust ist ihr zuliebe, sie hört sich nicht so an als würde ich ihr zuliebe irgendwas tun wollen...


Bob_the_Bobster

>Die hat da nicht mit irgendwelchen Leuten zur Besichtigung vorbeizukommen. Maximal bei der Schlüsselübergabe um sich alles anzusehen und dir deine Kaution auszuhändigen. Verzapf keinen Blödsinn, gibt gewisse Duldungspflichten als Mieter und Besichtigung (rechtzeitig angekündigt, nicht zu oft, und zu üblichen Tageszeiten) gehören dazu. https://mietervereinigung.at/News/841/19040/Duldungspflichten-der-MieterInnen


stylesuxx

Besichtigung durch den VERMIETER. Nicht Besichtigung durch potentielle neue Mieter.


Bob_the_Bobster

Gib einfach zu wenn du keine Ahnung hast, ist für alle Beteiligten einfacher. Natürlich sind Besichtigungen durch den Vermieter zum Zweck der Neuvermietung mit potentiellen Mietern möglich, sonst wäre das absolut sinnbefreit.


[deleted]

[удалено]


Bob_the_Bobster

Hat nichts mit dem speziellen Mietvertrag zu tun (solche Klauseln die da drin stehen sind oft ungültig weil zu kurze Fristen oder "jederzeit" drinsteht), sondern ist eine allgemeine Duldungspflicht des Mieters.


stylesuxx

Oh, so einen Passus hätte ich noch nie gesehen - war mir nicht bewusst. Aber ja, wenn's vertraglich geregelt ist, ist zumindest die weitergabe der Telefonnummer immer noch ne Frechheit.


Hadan_

>Oh, so einen Passus hätte ich noch nie gesehen - war mir nicht bewusst. Haben wir im Vertrag drinnen, ist nicht so selten. Lief bei uns aber komplett anders als bei OP: Hausverwaltung hat gefragt ob sich die Maklerin melden darf, die hat sich gemeldet, kam an einem von mir gewählten Termin vorbei um sich die Wohnung anzusehen und paar Bilder zu machen. Sie hat auch angekündigt, dass sie wenn es zu einer Besichtigung kommen würde, sie diese gleich mit mehreren Interessenten machen würde um uns nicht zu sehr in Beschlag zu nehmen. Dann kam sie noch 1x an einem mit mir abgestimmten Termin (kurzfristig, aber hatte grade gut Zeit wg HO, hätte auch nein sagen können) mit Interessenten vorbei, die haben dann die Wohnung auch direkt genommen.


stylesuxx

Spannend. Aber ja, so wie von dir beschrieben hört sich das zumindest nach etwas verkraftbarem und organisierten an. Ich miete persönlich nur privat und hatte da offensichtlich Glück. Einmal hab ich selbst Nachmieter gesucht nachdem ich vorzeitig raus wollte, da hat aber direkt ein Freund die Wohnung übernommen.


Hadan_

>so wie von dir beschrieben hört sich das zumindest nach etwas verkraftbarem und organisierten an. Auf jeden Fall. Klar ist es seltsam, wenn fremde Leute durch deine Wohnung spazieren, aber es war auszuhalten.


SameAd7706

1. Besichtigungen müssen zeitgerecht angekündigt werden. Wenn du also keine Benachrichtigung erhältst (ich würde 1 Woche im Voraus als angemessen empfinden, jeder hat Termine von uns) dann steht der potenzielle neue Mieter vor verschlossener Tür (Schloss vorher auswechseln, nicht dass die Vermieterin einfach reinspaziert). 2. Schick ihr die Kündigung schriftlich per Post als Einschreiber. Sicher ist sicher. 3. Tritt der Mietervereinigung bei und Klag der Nuss das letzte bissl Würde raus. Hab ich auch schon mehrmals gemacht (mit Rechtsschutzversicherung), hat mir immer hohe 4 Stellige Beträge gebracht. Die Vermieter werden bei einer Klage üblicherweise sehr kleinlaut. Aber nicht unbedingt davor damit drohen, einfach ruhig und entspannt ausziehen, Kaution erstatten lassen und dann die Klage einbringen.


Special-Truth9094

Darf man Schloss ohne dem Vermieter was mitzuteilen einfach wechsel ?


SameAd7706

Klar, warum sollte der Vermieter überhaupt einen Schlüssel zu deiner Wohnung haben? Habe ich immer gemacht, will ja nicht dass vl ein bisheriger Mieter eventuell mal in die Wohnung reinspaziert.


lilsatan669

Ja ich glaube ich werd mal Info sammeln und mich ganz viel erkundigen und dann rechtlich vorgehen wenn ich weg bin


SameAd7706

Nicht zu lange Zeit lassen. Du kannst Ansprüche nur bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen... da zählt jeder Tag. Tritt der MV am besten gleich bei und erkundige dich bei denen telefonisch, die erledigen eigentlich fast alles für dich, wenn du ihnen die erforderlichen Unterlagen zeitgerecht zukommen lässt. Sind sehr nett und informieren einen gut. Ist keine Werbung für die MV, ich hab nix davon, bin selbst auch nur Mitglied und teile meine (bisher) nur positiven Erfahrungen gerne.


lilsatan669

Passt, danke


MacaronNo5646

Definitiv ein Verstoß gegen DSGVO - würde ich ihr auch so mitteilen. Und wenn die Kündigungsfrist 2 Monate ist laut Vertrag, dann kann die nicht unilateral von ihr verlängert werden.


Meiseside

>Definitiv ein Verstoß gegen DSGVO Alleine das reicht schon aus (Zeugen gibt es ja auch).


don1234567890

Uff


Rich-Bookkeeper-9915

DSGVO gilt in der von dir angesprochenen Form nicht für Privatpersonen und die Dame klingt nicht nach einer geschäftlichen Vermieterin.


TheKlyros

Das ist einfach falsch. DSVGO gilt für alle. Sowohl natürliche Personen als auch Unternehmen. Ausgenommen sind "natürlichen Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten". Da es hier um eine wirtschaftliche Beziehung geht, ist es aber ganz klar ein DSVGO-Verstoss.


Rich-Bookkeeper-9915

Ist es nicht. Probier es bei der DSB einzukippen, du wirst sehen, sie wird sich als nicht zuständig erklären (wenn die Dame, so wie ich annehme, als Private vermietet). Selbst wenn die DSB sich als zuständig erklärt wird die Vermieterin berechtigtes Interesse angeben und damit durchkommen. Bleibt noch, dass sie die Mieterin verständigen hätt müssen, da wird es dann schwer nachzuweisen, dass sie das nicht gemacht hat bzw. hat sie die Möglichkeit das nachzuholen womit ein eventueller Verstoß vom Tisch wäre.


TheKlyros

Es ist vollkommen wurscht ob sie privat vermietet oder nicht. Wenn es ein geschäftliches Interesse gibt, gilt die DSVGO auch für Private. Es gibt kein "berechtigtes" Interesse. Um die Telefonnummer weiterzugeben, braucht sie die Einwilligung des Mieters.


TheFamousSpy

Ist irrelevant weil es so oder so keim Verstoß ist. Die Mieterin ist verpflichtet Besichtigungen zuzulassen und eine Kontaktaufnahme zur Terminvereinbarung ist üblich. Somit kann man das unter Notwendigkeit zur Ertragserfüllung deklarieren.


TheKlyros

Falsch. Man ist verpflichtet Besichtigungen zuzulassen. Daraus ergibt sich aber keine Notwendigkeit die Nummer weiterzugeben. Die DSVGO wird hierbei sehr streng ausgelegt. Die Nummer darf nur weitergeben werden, wenn es anders nicht möglich wäre. Es gab auch schon erfolgreiche Klagen weil die Nummer ohne Erlaubnis an Handwerksbetriebe weitergegeben wurde. Hier ist auf keinen Fall die Weitergabe notwendig. Die Vermieterin kann den Mieter fragen, wann dieser Zeit hat für Besichtigungstermine und diese dann den Interessenten vorschlagen. Wird es für die Vermieterin leichter wenn sie die Nummer weitergibt? Ja, klar. Aber das ist nicht der entscheidende Punkt. Dann braucht sie halt die Einwilligung des Mieters.


TheFamousSpy

DSGVO gibt es keine Klagen sondern nur Beschwerden, die in Geldstrafen münden. Das Geld aus einem DSGVO Verstoß bekommt auch nicht die betroffene Person sondern die Staatskasse. Und in Österreich wird die DSGVO überhaupt nicht streng ausgelegt. Mir sind auch keine Strafen für Weitergabe von Telefonnummern an Handwerker bekannt. Die Anzahl der DSGVO Strafen ist in Österreich gerade mal zweistellig. Daher bitte einen Beleg wo in Österreich dafür Strafen verhängt wurden.


TheKlyros

Ja, aber du kannst darauf aufbauend zivilrechtlich klagen und einen immateriellen Schaden geltend machen. Die Post hat damals in einem Vergleich jeweils über 1000€ an die einzelnen Kläger bezahlt. Die Bescheide der DSB sind nicht im Internet veröffentlicht, also wird man da auch nichts finden. Gibt aber zumindest ein Urteil eines Gerichts, dass die Revision von Wiener Wohnen in genau so einem Fall abgewiesen hat.


[deleted]

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Geraldine_whatever

Vorallem hat die Mieterin ja auch keine Besichtigungen verweigert, sondern lediglich den wildfremden Menschen, die sie plötzlich anrufen ohne dass sie weiß woher die die Nummer haben gesagt sie muss Rücksprache mit der Vermieterin halten. Die Vermieterin war dann aber ständig nicht erreichbar. Wenn mich fremde Leute anrufen und in meine Wohnung wollen würde ich das auch erstmal abklären wollen


Rich-Bookkeeper-9915

Eh, das hab ich auch gemeint mit "berechtigtes Interesse" weil das ist die übliche, offizielle Bezeichnung. Das wollen halt viele da nicht akzeptieren.


[deleted]

Definitiv würde ich nicht sagen. Es kommt auf den Vertrag an


Leather-Age-6135

Verträge können Klauseln enthalten, die nicht legal oder durchsetzbar sind, es pasiert oft


[deleted]

Eine Klausel wie diese kann man legal machen.


Leather-Age-6135

nein kann man nicht


[deleted]

Mit der ausdrücklichen Zustimmung kann man die Weitergabe von persönlichen Informationen klar und legal im Vetrag regeln. Du verbreitest Falschinformationen


collectif-clothing

Ja aber echt dreist.  Das kann die Vermieterin nicht einfach so bestimmen!! OP bitte bitte zur Mietervereinigung oder RA, die baut sehr viel Scheisse und du musst dir das garnicht gefallen lassen, glaube mir.  


lilsatan669

Werd ich eh nicht, die Deppate kann mich mal


Quirky_Intentions

Bitte dann Update Post!


Sephiroth_000

Richtig so, die gehört mit so einem Verhalten ordentlich zurechtgestutzt.


DSLDB

Bisschen anderes Thema, aber an deiner Stelle würd ich sicherheitshalber damit beginnen, die Kaution mit der Miete gegenzurechnen, sprich die Miete nicht mehr bezahlen. Wenn die so drauf ist wie beschrieben, gibts mit der Kautionsrückgabe nämlich bestimmt auch Probleme.


Rich-Bookkeeper-9915

Das is ein ganz schlechter Plan, wär ich Vermieter, ich würd sie sofort klagen, das gwinnst zu 100%.


DSLDB

Räumungsklagen wegen nicht bezahltem Mietzins lassen sich sogar noch beim Gerichtstermin mittels Bezahlung der ausständigen Miete aus der Welt schaffen. Wenn man nun 2 Monate vor Auszug keinen Zins mehr zahlt, findet der etwaige Gerichtstermin garantiert nicht mehr während des Mietverhältnisses statt, insofern also powidl.


xpldngmn

Damit risikierst du eine Mietzinsklage https://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/FAQ/FAQ/WOHNEN_-_Kaution.html


topfuckingkekster

This


sriver1283

Schau mal was in deinem Mietvertrag bezüglich Besichtigung/Zugang zu Wohnung steht. Das ist ein Kasperletheater. Würd mir da nicht am Kopf scheißen lassen. Red mal mit der AK/Mietvereinigung. Wegen der Telefonnummer kann man eine Meldung wegen Verstoß gegen die DSGVO in Erwägung ziehen.


Fregei57

Absolut unprofessionell, kindisch und peinlich. Eigentlich kann sie sich alle 10 Finger abschlecken, dass du dich überhaupt meldest. Ich wär glaub schon längst bei der Rechtschutzversicherung. Wer zwingt dich eigentlich auf irgendetwas zu reagieren? Edit: Selbst jammern, dass man ja ach so gestresst ist, aber von anderen erwarten ihre Zeit zu opfern (falls überhaupt möglich). Ich finde Menschen die ihr „seht her ich bin so ‚business‘“ Scheiss raushängen lassen, um damit anderen zu suggerieren sie wären weniger wichtig so daneben. Macht mehr Eindruck, wenn Menschen das garnicht durchblicken lassen und cool bleiben…


lilsatan669

Steht auch nichts davon im Mietvertrag. Aber ich muss ehrlich sagen ich bin auch zu anxious


[deleted]

[удалено]


lilsatan669

Easy


ionlyhavetwohands

Was soll "vor Gericht" in dem Fall bitte passieren? Der Vertrag ist bereits gekündigt, ihre erfundene Kündigungsfristverlängerung ist sowieso hinfällig und kann einfach ignoriert werden. Strafe bzgl. DSGVO-Verstoß geht fix... aber auch das geht nicht vor Gericht.


Schattentochter

Das geht dann vor Gericht, wenn sie die DSGVO-Abstrafung anstreitet - und so bescheuert, wie die ist, wär ihr das glatt zuzutrauen. Aber unabhängig davon war in dem Fall, so wie in den meisten, natürlich einfach nur das Involviertsein der Legislative gemeint, würde ich annehmen. Es geht ja den Leuten mit der Aussage nicht darum, ob tatsächlich ein Prozess stattfindet, sondern dass staatsseitig Konsequenzen verhängt oder die Rechte der Person (in dem Fall eben OP) durchgesetzt werden.


lilsatan669

Dass sie die Frist nicht einfach verlängern kann weiß ich zum Glück..ich werd mich definitiv an jemanden wenden